mir ist gerade noch was aufgefallen: Als KV-Beitrag für das Vorjahr soll "KV% Dez 2023 +0,9%" eingegeben werden.
Kommt diese Angabe noch aus früheren Jahren, in denen der Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag komplett zahlen musste?
Zumindest passt das dann für mich, wenn ich 14 eingebe. Dannn erhalte ich den Beitrag der TK mit 15,8%.
Viele Grüße
Peter Engel
- Re: Maerz-Klausel bei Einmalzahlungen Martin Hentrich 18.12.2023 14:05
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