mit dem April wird bei der Lohnsteuer nun auch der verringerte Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei mehr als einem Kind unter 25 Jahren in der Berechnung der Vorsorgepauschale berücksichtigt. Dadurch verringert sich diese und dadurch wieder erhöht sich die Lohnsteuer. Die Version 32.50 berücksichtigt dies ab April. Sie erkennen dies im Vergleich zwischen März und April (unten rechts), wenn Sie bei der Pflegeversicherung mehr als ein Kind eintragen. Dies ist unabhängig von den eingetragenen Kinderfreibeträgen zu sehen, da dies nicht immer identisch ist. Bitte prüfen Sie daher beide Eingaben (Kinderfreibeträge und Kinderzahl bei der Pflegeversicherung). Sollte es dann immer noch nicht passen, dann schreiben Sie mir bitte eine Email. Den Sachverhalt habe ich auch hier erläutert:
https://www.nettoeinkommen.de/lohnsteuer2024.html
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich