Re: Sachbezug bei PKW-Nutzung


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Geschrieben von Martin Hentrich am 29. Mai 2007 09:53:48:

Als Antwort auf: Sachbezug bei PKW-Nutzung geschrieben von Ulrich Herzog am 29. Mai 2007 00:17:24:

Sehr geehrter Herr Herzog,

>Zusätzlich zum geldwerten Vorteil des Firmenwagens muss ich zusätzlich
>einen Sachbezug bezahlen.

Also hat dieser Sachbezug mit dem geldwerten Vorteil nichts zu tun?

>Dieser Sachbezug wird nicht dem Bruttogehalt zugeschlagen
>(muss nicht versteuert werden) aber direkt vom Netto abgezogen.

Also ein Nettoabzug.

>Diesen Sachbezug kann ich in keiner Maske eingeben.
>Derzeit behelfe ich mir damit, dass ich den geldwerten Vorteil selbst
>ausrechne...

Der geldwerte Vorteil muß immer selbst ausgerechnet werden. das Programm unterstützt dieses Ausrechnen nur für den klassischen Fall der Nutzung eines Firmenwagens für Wohnung-Arbeitsstätte und Privatfahrten gemäß einer vorgeschriebenen Pauschalierung. Dabei wird dieser geldwerte Vorteil versteuerert und verbreitragt und wieder abgezogen.

Haben Sie einen weiteren Abzug, dann geben Sie den mit einem Minus als weiteren Abzug ein. Den Text "Netto-Be-/Abzug" können Sie geeignet überschreiben, damit man weiß was das für ein Betrag eigentlich ist.

>und den Sachbezug in Abzug bringe und bei "Netto-Be-/Abzug 3:"
>wieder mit Minus einsetze.
>Gibt es dafür einen anderen Lösungsansatz?

Dem Grundsatz nach machen Sie alles richtig. Einfacher kann es eigentlich nicht gehen. Allerdings ist es lediglich nötig, den normalen geldwerten Vorteil einzugeben und dann den weiteren Abzug für den Sachbezug als einen Nettoabzug mit Minus-Betrag einzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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