Re: Verpflegungszuschuß steuer und sozialvers. frei
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Geschrieben von Martin Hentrich am 04. Juni 2007 18:24:01:
Als Antwort auf: Re: Verpflegungszuschuß steuer und sozialvers. frei geschrieben von Wolfis am 04. Juni 2007 18:05:16:
Hallo,
das ist auf zwei Arten möglich.
a)
Als Bruttolohn wird die gesamte Summe incl. der steuerfreien zahlungen angegeben. Dann wird unter den Sonstigen Einstellungen 2 (Button mit 2 Fingern) inder zeile "davon steuerfrei im Monat" in das erste (weiße) Feld der sonstige steuer- und SV-beitragsfreie Betrag eingetragen. Bei dieser Darstellung wird der steuerfreie betrag auch in den Personalkosten des AG erfaßt.b)
Der Bruttolohn wird normal ohne steuerfreie Bezüge eingegeben. Diese werden als Nettobezug auf der gleichen Seite wie bei a) eingetragen. Dabei beachten, dass Beiträge zur BAV den Nettobezug/abzug 2 nutzen und dann einen anderen betrag überschreiben.Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
- Re: Verpflegungszuschuß steuer und sozialvers. frei Wolfis 05.6.2007 17:23 (0)
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