Re: Differenz bei BAV-Berechnung
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Geschrieben von Martin Hentrich am 21. Juni 2007 16:47:11:
Als Antwort auf: Differenz bei BAV-Berechnung geschrieben von J.C.Hübner am 21. Juni 2007 16:12:51:
Sehr geehrter Herr Hübner,
wenn von einem Lohn von 898 Euro 210 Euro umgewandelt werden, dann kommt man auf einen steuer- und SV-pflichtigen Lohn von 688 Euro. Dieser liegt im Gleitzonenbereich der Sozialversicherung. Dies ist ein staatlich subventionierter Niedriglohnbereich mit abgesenktem SV-Beitrag für den Arbeitnehmer (AG-Beiträge ändern sich nicht) den es bereits seit 2004 gibt. Offensichtlich hat der AG in Ihrem Beispiel dies nicht in der Lohnabrechnung berücksichtigt. In NettoPro können Sie die Anwendung der Gleitzone ausschalten (Die Gleitzone ist z.B. nicht anzuwenden bei Auszubildenden, Praktikanten, einem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis, bei zusätzlichen Einmalzahlungen etc.). Klicken Sie dazu auf das rote Kreuz, dann "Optionen für MiniJob und Gleitzone". Insgesamt ist zu klären, ob der AG die Gleitzone anwenden muß/darf. Dies brächte dem AN nur Vorteile.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
- Re: Differenz bei BAV-Berechnung Martin 28.6.2007 09:43 (0)
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