Re: SV-Freiheit bei FamAngehörigen


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Geschrieben von Dieter J. Schneider am 01. Juni 2005 09:09:18:

Als Antwort auf: Re: SV-Freiheit bei FamAngehörigen geschrieben von Martin Hentrich am 31. Mai 2005 22:16:53:

Person A - in einer GmbH mitarbeitender Familienangehöriger mit Arbeitsvertrag - wird von der BfA als "nicht sozialversicherungspflichtig" eingestuft. Damit ist A für die gesetzliche Krankenkasse "selbständig" und hat den Beitrag allein zu bezahlen. Bei einem Selbständigen gibt es ja keinen Arbeitgeber (betrifft hier nur die Sozialversicherung). Arbeitsrechtlich und steuerrechtlich gibt es natürlich den Arbeitgeber.
Folglich sieht die Gehaltsabrechnung so aus:
Brutto (ggfs. minus Entgeldumwandlung ) minus Lohnsteuer minus Soli minus KiSt minus KV ergibt Netto. Einen AG-Anteil gibt es nicht, weil a. keine RV und AV-Beiträge gezahlt werden und b. der KV-Beitrag vom "Selbständigen" allein zu bezahlen ist.
KV-Beitrag kann ein privater sein, dann gibt es feste Beiträge. KV-Beitrag kann aber auch in Prozent vom Brutto gerechnet werden (ges. KV) dann finde ich zwar einen Knopf zum Einstellen, aber immer erscheint nur die Hälfte des Beitrages.

>Die von Ihnen vorgegebene Konstellation gibt es als Lohnabrechnung nicht. Es gibt meines Erachtens nach auch keine Besonderheiten einer Lohnabrechnung für Familienangehörige, denn ein Arbeitsvertrag für Familienangehörige muß einem Drittvergleich standhalten, also einem Vergleich mit Fremden. Bitte erläutern Sie einmal die Rechtsgrundlage, vielleicht habe ich etwas falsch verstanden.





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