Re: SV-Freiheit bei FamAngehörigen
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Geschrieben von Martin Hentrich am 08. Juni 2005 08:32:14:
Als Antwort auf: Re: SV-Freiheit bei FamAngehörigen geschrieben von Dieter J. Schneider am 01. Juni 2005 09:09:18:
>Person A - in einer GmbH mitarbeitender Familienangehöriger
>mit Arbeitsvertrag - wird von der BfA als "nicht sozialversicherungspflichtig"
>eingestuft. Damit ist A für die gesetzliche Krankenkasse "selbständig"Nein, damit ist A nur nicht SV-pflichtig und kann sich aber in einer GKV freiwillig versichern. Selbständig ist A noch lange nicht. Allerdings erschließt sich mir die Begründung für die fehlende SV-Pflicht nicht. Es mag sein, daß der Arbeitsvertrag einem Drittvergleich nicht standhält und der Familienbetrieb quasi SV-rechtlich als GbR behandelt wird.
>und hat den Beitrag allein zu bezahlen. Bei einem Selbständigen gibt es ja
>keinen Arbeitgeber (betrifft hier nur die Sozialversicherung).
>Arbeitsrechtlich und steuerrechtlich gibt es natürlich den Arbeitgeber.
>Folglich sieht die Gehaltsabrechnung so aus:
>Brutto (ggfs. minus Entgeldumwandlung ) minus Lohnsteuer minus Soli minus KiSt
>minus KV ergibt Netto.Es gibt kein minus KV für die Lohnabrechnung, weil die KV auf der Lohnabrechnung nichts zu suchen hat. Sie ist das *Privatvergnügen* von A.
>Einen AG-Anteil gibt es nicht, weil a. keine RV und
>AV-Beiträge gezahlt werden und b. der KV-Beitrag vom "Selbständigen"
>allein zu bezahlen ist.A ist kein Selbständiger. Der Beitrag eines freiwillig in der GKV Versicherten finden Sie auf den Seiten der entsprechenden GKV. Der Beitrag wird meiner Meinung nach nicht Monat für Monat prozentual (mit Gesamt-%) berechnet, sondern im Folgejahr auf der Basis des Nachweises der Einkünfte des vergangenen Jahres angepaßt. Näheres sagt die GKV.
>KV-Beitrag kann ein privater sein, dann gibt es feste Beiträge.
>KV-Beitrag kann aber auch in Prozent vom Brutto gerechnet werden
>(ges. KV) dann finde ich zwar einen Knopf zum Einstellen, aber immer
>erscheint nur die Hälfte des Beitrages.Und das ist ja auch richtig so für einen SV-pflichtigen GKV-Beitrag.
Wenn Sie aber die Berücksichtigung eines fixen Beitrages ohne AG-Beteiligung im Programm einstellen wollen, dann stellen Sie auf der Seite der SV-Einstellungen (Button mit rotem Kreuz) unten auf individuell und markieren "immer". Dann geben Sie die vollen Beiträge für KV und PV ein (die die GKV für die freiwillige Mitgliedschaft für das Jahr festgelegt hat) und geben bei AG-Erstattung jeweils Null ein.
- Re: SV-Freiheit bei FamAngehörigen Jasmin 23.9.2005 10:03 (0)
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