Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005
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Geschrieben von Martin Hentrich am 05. August 2005 16:24:38:
Als Antwort auf: Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005 geschrieben von Stefan Bühner am 05. August 2005 13:34:57:
>wir nutzen Nettoeinkommen für die Lohnabrechnung in einem Kleinbetrieb.
>Wäre es möglich, im Ausdruck Einkommensnachweis auch den Betrag der >Krankenversicherung auszudrucken, den der Arbeitgeber zahlen muß?Sehr geehrter Herr Bühner,
diese Kosten haben im Einkommensnachweis nichts zu suchen! Wenn Sie mit dem Betrag der KV des Arbeitgebers dessen zu tragenden Anteil meinen, dann können Sie dies selbstverständlich ausdrucken, wenn Sie statt Einkommensnachweis beim Drucklayout die Personalkostenübersicht wählen. Desweiteren ist es möglich, sich die Aufteilung der Abgaben von AN und AG anzeigen zu lassen, wenn man mit der rechten (!) Maustaste auf ein Feld der Abgaben (rote Schrift der Euro-Beträge) klickt. Hier haben Sie auch die Möglichkeit diese Übersicht zu drucken oder die Werte in die Zwischenablege zu kopieren. Ich hoffe, daß Ihnen diese beiden Möglichkeiten ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
http://www.nettoeinkommen.de
- Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005 Stefan Bühner 05.8.2005 18:57 (2)
- Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005 Martin Hentrich 05.8.2005 19:27 (1)
- Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005 Heymann Ralf 09.9.2005 11:47 (0)
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