Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005
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Geschrieben von Stefan Bühner am 05. August 2005 18:57:18:
Als Antwort auf: Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005 geschrieben von Martin Hentrich am 05. August 2005 16:24:38:
>>wir nutzen Nettoeinkommen für die Lohnabrechnung in einem Kleinbetrieb.
>>Wäre es möglich, im Ausdruck Einkommensnachweis auch den Betrag der >Krankenversicherung auszudrucken, den der Arbeitgeber zahlen muß?
>Sehr geehrter Herr Bühner,
>diese Kosten haben im Einkommensnachweis nichts zu suchen! Wenn Sie mit dem Betrag der KV des Arbeitgebers dessen zu tragenden Anteil meinen, dann können Sie dies selbstverständlich ausdrucken, wenn Sie statt Einkommensnachweis beim Drucklayout die Personalkostenübersicht wählen. Desweiteren ist es möglich, sich die Aufteilung der Abgaben von AN und AG anzeigen zu lassen, wenn man mit der rechten (!) Maustaste auf ein Feld der Abgaben (rote Schrift der Euro-Beträge) klickt. Hier haben Sie auch die Möglichkeit diese Übersicht zu drucken oder die Werte in die Zwischenablege zu kopieren. Ich hoffe, daß Ihnen diese beiden Möglichkeiten ausreichen.
>Mit freundlichen Grüßen
>Martin Hentrich
>http://www.nettoeinkommen.de
Sehr geehrter Herr Hentrich,danke für die schnelle Antwort. Als Arbeitgeber müssen wir ja den AG-Anteil und den AN-Anteil an die Krankenkassen überweisen. Bisher haben wir den Einkommensnachweis für unsere Unterlagen genutzt und den dort ausgewiesen Beitrag für AV, KV und RV einfach mal zwei multipliziert und die Beträge an Sozialkassen abgeführt (seit ich glaube über fünf Jahren mit Ihrer Software übrigens ohne Beanstandungen der Krankenkassen).
Da nun, seit 1.7.05, AG-Anteil und AN-Anteil im Betrag unterschiedlich hoch sind, ist diese einfache Verfahrensweise nicht mehr möglich. Bei Ausdruck der Personalkostenübersicht wird der AG-Anteil ausgewiesen, nicht jedoch der betragsmäßig um 0,9% höhere AN-Anteil.
Zwecks Vereinfachung der Abrechnung daher die Frage, ob auf einem der Ausdrucke, zB auch in der Personalkostenübersicht, sowohl AG und AN Anteile ausgewiesen werden könnten. Falls nicht, auch kein Problem. Wir drucken weiterhin den Einkommensnachweis aus und ergänzen den AG-Anteil der KV (über Klick mit rechten Maustaste) dann per Hand.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Bühner
- Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005 Martin Hentrich 05.8.2005 19:27 (1)
- Re: KV-Beiträge ab dem 01.07.2005 Heymann Ralf 09.9.2005 11:47 (0)
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