Re: Umwandlung VL in bAV
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Geschrieben von Rainer Siegemeyer am 23. August 2005 18:34:59:
Als Antwort auf: Re: Umwandlung VL in bAV geschrieben von Martin Hentrich am 23. August 2005 17:05:49:
>>Bei der Umwidmung der VL Anlage in bAV werden die einzelnen Schritte
>>vom Programm erklärt.
>Richtig. Und zwar wird ein Optimierungsziel berechnet, nämlich diejenige Anlage in bAV mit der ein unverändertes ausgezahltes Nettoentgelt wie bei der vorherigen VL-Zahlung erreicht wird.
>>Hierbei wird allerdings nicht die Nettoanlage der VL
>Was verstehen Sie denn unter Nettoanlage der VL?
>>>VL Anlage um die Steuer und Sozialabgaben bereinigt
>>hochgerechnet auf § 3.63 sondern der Betrag der Sozialabgabenersparnis.
>Nicht nur dieser. Da die VL ja wegfällt aber voll steuerpflichtig und SV-pflichtig war, wird auch die Steuerersparnis berücksicht. Anstelle der VL wird eine bAV aus Entgeltumwandlung gesetzt, die zum gleichen Nettoentgelt führt.
>>>Ist schon klar und auch alles korrekt.
>>Hier die Bitte dies zu überprüfen. Danke im voraus.
>Selbstverständlich sind auch andere Optimierungsrechnungen denkbar. Mir ist jedoch nicht klar, welches Ziel die von Ihnen angestrebte Berechnungsmethode anstreben sollte.
>>>Wenn Sie die 40€ VL nehmen, dann sind zb. 21,48 Steuer und >>>Sozialabgabenlast und 18,42 Netto Betrag.
>>>Das Programmm sagt nun bei der Umwandlung der Nettoanlage von 21,48€ wird >>>auf §3.63 hochgerechnet. Richtig wäre meines Erachtens die Nettoanlage von >>>18,42€.
>>>Wenn Sie einmal die Gegenprobe machen und beide Beträge als Nettoanlage >>>hochrechnen sehen Sie den Unterschied.>Mit freundlichen Grüßen
>Martin Hentrich>>>Viele Grüße
>>>Rainer Siegemeyer
- Re: Umwandlung VL in bAV Martin Hentrich 23.8.2005 23:27 (0)
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