Re: Umwandlung VL in bAV


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Geschrieben von Martin Hentrich am 23. August 2005 23:27:07:

Als Antwort auf: Re: Umwandlung VL in bAV geschrieben von Rainer Siegemeyer am 23. August 2005 18:34:59:

Sehr geehrter Herr Siegemeyer,

>Wenn Sie die 40€ VL nehmen, dann sind zb. 21,48 Steuer und
>Sozialabgabenlast und 18,42 Netto Betrag.
>Das Programmm sagt nun bei der Umwandlung der Nettoanlage von 21,48€ wird
>auf §3.63 hochgerechnet.

Nein, das Programm rechnet aus, welche bAV-Anlage erforderlich ist, um nach Wegfall der VL (netto/brutto-egal, einfach weg) den bisherigen Auszahlbetrag zu erhalten. Was da von der VL brutto oder netto einmal war ist völlig ohne Belang.

>Richtig wäre meines Erachtens die Nettoanlage von 18,42€.
>Wenn Sie einmal die Gegenprobe machen und beide Beträge als Nettoanlage >hochrechnen sehen Sie den Unterschied.

Dann kommt aber eine ganz andere Auszahlung raus als mit der VL. Das Ergebnis wäre rein akademisch und hätte keine praktikable Bedeutung. Für den Arbeitnehmer ist wichtig: Wenn VL wegfallen - welche Anlage in bAV kann ich mir leisten, ohne Liquiditätsverlust? Ansonsten kann natürlich noch beliebig draufgesattelt werden. Dies ist dann in der Vorher-Nachher-Betrachtung darstellbar. Aus der Sicht des Arbeitgebers wäre wichtig, welchen Betrag er beim Übergang von VL zu bAV einsparen könnte. Eine weitere Optimierung wäre jedoch auch, welchen Umwandlungsbetrag unter Einbeziehung eines weiteren AG-Zuschusses möglich ist, so daß die AG-Belastung gegenüber ehemaliger VL sich nicht verringert, sondern gleich bleibt.

Sie sehen also, die Umwandlung hat immer ein Optimierungsziel: AN-Netto gleich oder AG-Belastung gleich. Lediglich eine VL-Nettolast fiktiv umzurechnen kann kein solches Optimierungsziel sein.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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