Abrechnung GmbH GesGF - KK + Basisrente


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Geschrieben von Michael am 06. April 2014 13:54:36:

Bin im Unklaren was die monatliche Gehaltsabrechnung bei mir als Gesellschaftergeschäftsführer angeht.
Gemäß dem Bürgerentlastungsgesetz von 2010 sind die Beiträge f. die Krankenkasse von der EK-Steuer abzuziehen. Bedeutet dieses, dass die monatliche Abrechnung wie folgt lautet: Brutto - Krankenkassenbeitrag = Basis f. EK-Steuer - EK-Steuer und Soli = Netto oder geht das nur über die EkSt-Erklärung rückwirkend?

Die 2005 eingeführte Basisrente liegt in diesem Jahr zu 78% vor der EK-Steuer (Max. 40.000 im Jahr). Auch hier die Frage direkt oder "nur" rückwirkend geltend machen? Eigentlich müsste ja die monatliche Abrechnung wie folgt lauten: Brutto - 78%-Basisrentenbeitrag = Basis f. EK-Steuer - EK-Steuer und Soli - 22%-Basisrentenbeitrag = Netto.

Kann man so eine Berechnung für einen GesGF mit HS Nettoeinkommen durchführen? Wenn ja bitte wie?

Gruß aus dem Rheinland
Michael



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