für einen beherrschenden Gmbh-Geschäftsführer/Gesellschafter, der ja nicht rentenversicherungspflichtig ist, gilt die besondere Lohnsteuertabelle. dazu im Programm oben rechts auf "besondere" klicken, aber mit der rechten (!) Maustaste. Dann in den SV-Einstellungen (Button mit dem roten Kreuz) den von der privaten Krankenversicherung für Steuerzwecke mitgeteilten Gesamtbeitrag der Kranken- und Pflegeversicherung in das entsprechende Feld eingeben. Dies ist nicht der tatsäüchlich gezahlte Beitrag! Dann wird dieser Beitrag gemäß Bürgerentlastungsgesetz bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt. Zahlungen in die Basisrente wirken sich meines Wissens zwar in der Einkommensteuer aus, jedoch nicht in der Lohnsteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich