März-Klausel bei Einmalzahlungen


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Geschrieben von Peter Engel am 17. Dezember 2023 12:54:03:

Hallo Herr Hentrich,

ich kämpfe gerade mit der genauen Berechnung von Einmalzahlungen bei Anwendung der März-Klausel.
Als SV-pflichtiges Einkommen des Vorjahres kann ich (bei Zahlung im März) nur maximal das 2-fache der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze eingeben.
Ich dachte, hier sollte das SV-pflichtige Einkommen des kompletten Vorjahres angegeben werden können.
Laut Beschreibung in Nettopro.pdf sollten hier auch höhere Werte eingegeben werden können (im Beispiel 25260).
In der aktuellen Programmversion besteht jedoch eine Grenze in Höhe von 10350 bei der Krankenversicherung und 15100 bei der Rentenversicherung.
Was mache ich falsch?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Engel



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