zu diesem Thema habe ich mich noch weiter informiert. Die Grundlage zu diesem Altersentlastungsbetrag ist der §24a vom EStG. In diesem Gesetz ist der Bezug zum Arbeitslohn gesetzt. Von einer Änderung der SV-Beiträge ist nichts beschrieben. Auf der Homepage vom Bundesministerium der Finanzen gibt es einen interaktiven Abgabenrechner mit dem eine Berechnung der Lohnsteuer erfolgen kann. Die Berechnung der Lohnsteuer im Bezug auf mein Geburtsjahr kommt auf den gleichen Beitrag wie im Programm. Der Hinweis im interaktiven Abgabenrechner vom Bundesministerium zu den SV-Beiträgen bezieht sich auf die gesetzlichen Vorgaben. Läßt sich diese Ausführung in dem Programm als Änderung einführen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Alois Handel
- Re: Altersentlastungsbetrag Martin Hentrich 05.05.2012 21:54
(2)
- Re: Altersentlastungsbetrag Alois Handel 06.05.2012 14:20
(1)
- Re: Altersentlastungsbetrag Martin Hentrich 06.05.2012 15:13
(0)
- Re: Altersentlastungsbetrag Martin Hentrich 06.05.2012 15:13
(0)
- Re: Altersentlastungsbetrag Alois Handel 06.05.2012 14:20
(1)