das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht sind zwei verschiedne Schuhe. Darum ist auf dem Abgabenrechner des Finanzministeriums auch nur etwas zu den Lohnsteuern zu erfahren, jedoch nichts zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Für die Sozialversicherung von beschäftigten Rentnern finden Sie die ziemlich komplexen Regeln z.B. hier:
https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15528/Datei/76479/Beschäftigung von Rentnern.pdf
(hoffentlich funktioniert der Link)
In meinem Programm kann und werde ich keinen Automatismus der Beitragsberechnung einbauen, der über das jetzt enthaltene Maß hinaus geht. Hier ist ggf. der kenntnisreiche Anwender gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
- Re: Altersentlastungsbetrag Alois Handel 06.05.2012 14:20
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- Re: Altersentlastungsbetrag Martin Hentrich 06.05.2012 15:13
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- Re: Altersentlastungsbetrag Martin Hentrich 06.05.2012 15:13
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